Willkommen

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Auf dieser Webseite wollen wir Sie über alle wichtigen Themen zu unserer Kleintierpraxis auf dem Laufenden halten:

Unsere aktuellen Öffnungszeiten:

Praxis Schorndorf, Viehweidweg 8                            

Montag:       8.00-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr

Dienstag:     8.00-12.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr

Mittwoch:     8.00-12.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr

Donnerstag:  8.00-12.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr

Freitag:        8.00-12.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr

Termine bitte nach telefonischer Vereinbarung!

 

„Notdienstgebühr“ ist ab dem 14. Februar 2020 gültig! 

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung” u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr” ergänzt. Die Regelungen traten am 14.02.2020 in Kraft

Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst” ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr” in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!

Achtung Hunde- und Katzenhalter: Die Zecken sind wieder da!

Wir empfehlen Ihnen, ihren Hund gegen die Borreliose-Erkrankung impfen zu lassen.

Brauchen Sie nähere Informationen – bitte rufen Sie uns an. Wie beraten Sie gerne!

Denken Sie an die Zeckenprophylaxe bei Ihren Tieren.

Achtung! Wichtige Information für unsere Kaninchenhalter!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass im Altkreis Schwäbisch Gmünd/Aalen und im Rems-Murr-Kreis mehrere Fälle von der “China-Seuche” beim Kaninchen aufgetreten sind. Für infizierte Tiere verläuft diese Erkrankung immer tödlich.

Es handelt sich laut Untersuchungsämter um den RHD 2 – Virusstamm. Laut Auskunft der Impfkommission des Friedrich-Löffler-Instituts kann gegen diesen Virusstamm mit einem neuen Impfstoff geimpft werden:

Die Impfung muss einmal jährlich erfolgen und wirkt gegen beide RHD- Stämme (RHD 1 + 2).

Ihr Praxisteam

Parasitenfrei

Unter “www.parasitenfrei.de” können Sie sich gerne nützliche Tipps zur Parasitenbekämpfung, Übertragung und zur Bestimmung von Parasiten einholen.

 Katzenfreunde können sich in der interaktiven Plattform “www.katzewelt.bayer.de” über verschiedene Gesundheitsthemen informieren oder praktische Tipps für den Alltag erhalten.

Besitzer nierenkranker Katzen können sich bei der Info-Plattform “www.katze-mit-cne.de” mit nützlichen Informationen über die chronische Nierenerkrankung informieren und Tipps zum Leben mit der nierenkranken Katze erhalten.

Erfahrung und die Liebe zum Tier machen uns erfolgreich.